23.12.2020 | Offener Brief der Künstlerin Susanne Kutter: NEUSTART KULTUR - eine flächendeckende Förderung kommerzieller Galerien

Offener Brief

Das Förderprogramm NEUSTART KULTUR 20/21 entpuppt sich als flächendeckende Förderung kommerzieller Galerien.

Im Rahmen des Sonderförderprogramms NEUSTART KULTUR 20/21 der Stiftung Kunstfonds Bonn wurden die Förderungen für kommerzielle Galerien bekannt gegeben. Zunächst einmal muss gesagt werden, dass es wichtig ist, Galerien in der Pandemie staatlich zu unterstützen. Neben den bereits bestehenden Bundesförderprogrammen, bei denen Galerien ihre Betriebskosten geltend machen können, ist es auch wichtig, dass Projekte von Galerien gefördert werden. Insofern begrüßen wir die zusätzliche staatliche Förderung für die Galerien.

Die Kunstszene Deutschlands setzt sich aus verschiedenen Akteuren zusammen. Im Sonderprogramm NEUSTART KULTUR 20/21 wurden bildende Künstler*innen, kunstvermittelnde Akteure und kommerzielle Galerien gefördert. Das Zusammenspiel dieser Beteiligten macht im Wesentlichen die Vielfalt der hiesigen Kunstszene aus und sichert die Szene der bildenden Kunst in Deutschland.

Schaut man sich nun die Förderquote für die unterschiedlichen Gruppen an, offenbart sich darin die erschreckende Schieflage, unter der unabhängige Künstler*innen schon vor der Pandemie gelitten haben und nun besonders deutlich während der Pandemie leiden.

Hier die Fakten des Programms NEUSTART KULTUR im Überblick:

Gruppe der bildenden Künstler*innen:

  • 5.578 Förderanträge insgesamt, davon 826 von Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren
  • 675 bewilligte Anträge, davon 94 für Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren
  • Fördersumme insgesamt: 6,39 Mill. Euro, davon 1,16 Mill. Euro für Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren
  • Fördersumme je bewilligtem Antrag: 9.000 Euro; 12.000 Euro für Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren
  • Förderquote: 12,23%; bzw. nur 11,38% für Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren

Gruppe der kunstvermittelnden Akteure:

  • 1.202 Anträge
  • 174 bewilligte Anträge
  • Fördersumme: keine Angabe auf der Website des Kunstfonds; insgesamt wurden für Künstler*innen und kunstvermittelnde Akteure zusammen 10 Mill. Euro bereit gestellt, daraus ergibt sich für die Gruppe der kunstvermittelnden Akteure: 3,1 Mill. Euro
  • Fördersumme pro Antrag: keine Angaben auf der Website des Kunstfonds, je nach Projektumfang unterschiedlich
  • Förderquote: 14,5%

Diesen extrem niedrigen Förderquoten, die bei den unabhängigen Künstler*innen (und sicher auch bei den kunstvermittelnden Akteuren) zu Frust, Unmut, dem Gefühl der Geringschätzung und teilweise daraus resultierend sogar zu Neid geführt haben, weil sie während der Pandemie als größtenteils Geringverdienende unter existentieller Not leiden, stehen nun ganz andere Zahlen gegenüber, wenn man sich das Sonderförderprogramm für kommerzielle Kunstgalerien anschaut.

Gruppe der kommerziellen Galerien:

  • 492 Förderanträge
  • 396 bewilligte Anträge
  • Fördersumme insgesamt: 16 Mill. Euro, davon wurden 8,2 Mill. Euro in einem ersten Verfahren bereits ausgeschüttet, die restlichen 7,8 Mill. Euro folgen demnächst im Frühjahr
  • Fördersumme je bewilligtem Antrag im ersten Antragsverfahren: zwischen 5.000 und max. 35.000 Euro, durchschnittlich wurden 20.700 Euro pro Antrag bewilligt
  • Förderquote: 80,5%

Mit über 80% bewilligten Anträgen ist das eine wirklich flächendeckende Förderung, von der Künstler*innen nur träumen können. Auch die absoluten Zahlen der Fördersummen für Galerien übersteigen die für Künstler*innen und kunstvermittelnde Akteure um ein Vielfaches.

Der Gruppe der Künstler*innen wurden insgesamt 6,36 Mill. Euro Fördergelder zur Verfügung gestellt. Dieser Summe stehen insgesamt 16 Mill. Euro gegenüber, die den Galerien zur Verfügung gestellt werden. Davon wurden 8,2 Mill. Euro bereits vergeben, die verbleibende Summe von max. 7,8 Mill. Euro soll im Frühjahr neu ausgeschrieben werden. Dann wird es für alle Galerien erneut möglich sein, für weitere Projekte Gelder zu beantragen. Für Künstler*innen ist bis jetzt noch keine Folgeförderung von der Stiftung Kunstfonds angekündigt.

Die mit Abstand größte Gruppe, die bei der Stiftung Kunstfonds Gelder beantragt hat, war die Gruppe der Künstler*innen. Sie haben insgesamt 5.578 Anträge gestellt. Daran sieht man wie groß der Bedarf für eine finanzielle Unterstützung war. Dem gegenüber stehen 492 Anträge von Galerien, das sind 6,8% des Förderbedarfs, den Künstler*innen und kunstvermittelnde Akteure gemeinsam angemeldet haben.

Auch die durchschnittliche Fördersumme der Anträge fiel für Galerien deutlich höher aus als für Künstler*innen. Sie betrug im Schnitt 20.700 Euro pro Antrag. Im Gegensatz dazu erhielten Künstler*innen für den Zeitraum von 6 Monaten insgesamt 9.000 Euro – Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren 12.000 Euro – ohne eine Zusage im Frühjahr erneut Förderungen beantragen zu können.

Nochmal möchten wir wiederholen, dass Galerien in der Corona Pandemie selbstverständlich staatlich unterstützt werden müssen. Allerdings leuchtet es nicht ein, warum Galerien, die ja auch Wirtschaftsunternehmen sind und nicht Kunstproduzenten, von den Geldern der Bundeskunstförderung Stiftung Kunstfonds den Großteil der Fördergelder zugesprochen bekommen haben. Warum erhält ausgerechnet die Gruppe der Galerien, die nur 6,8% der antragstellenden Akteure des gesamten Kunstbetriebs ausmachen, 61,5% der zur Verfügung gestellten staatlichen Fördergelder? 

Die Förderungen für die Galerien sind zweckgebunden vergeben worden und konnten nur für konkrete Projekte beantragt werden, die bis Ende Juni in den Räumen der Galerien realisiert werden. Die Galerien müssen einen Eigenanteil von 10% erbringen, aber zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Realisierung des beantragten Ausstellungsprojekts erforderlich sind. Auch laufende Ausgaben für Stammpersonal und Miete der Galerieräume können mit bis zu 20% berücksichtigt werden.

Eine finanziell so komfortabel geförderte Ausstellung mit durchschnittlich 20.700 Euro Fördersumme kann einzelnen Künstler*innen zu einem echten Karrieresprung verhelfen.

So erfreulich jegliche Form von staatlicher Ausstellungsförderung für die Kunst auch ist, gibt es jedoch äußerst kritisch anzumerken, dass bei der Verquickung von staatlichen Fördergeldern für Ausstellungen in kommerziellen Galerien die Auswahlkriterien, nach denen die Künstler*innen für diese staatliche Förderung vorgeschlagen wurden, nicht in erster Linie kunstimmanenten Aspekten folgen, sondern ausschließlich Künstler*innen zugutekommen, die auf dem Kunstmarkt bereits erfolgreich sind oder aus Sicht der Galerien in der Zukunft erfolgversprechend sein werden. Damit werden bereits vorhandene Machtstrukturen des Kunstmarktes von der Seite des Kunstfonds manifestiert und sogar erheblich ausgebaut. Künstler*innen und Kunstproduktionen sind damit während der Pandemie zunehmend abhängiger vom kommerziellen Kunstmarkt geworden. Bei einer Förderquote von über 80% für Galerienförderungen ist der Einfluss der vom Kunstfonds eingesetzten unabhängigen Jury im Vergleich zu allen anderen Förderprogrammen verschwindend gering.

Aus diesem Grund ist es ausgesprochen bedenklich, dass im Zuge der Corona Pandemie eine staatliche Förderpraxis in der Stiftung Kunstfonds Einzug gehalten hat, die qualitätssichernde, kunstimmanente und marktunabhängige Kriterien bei Fördervergaben aus der Hand gibt und somit, wenn auch nur indirekt, die künstlerische Unabhängigkeit der staatlichen Kunstförderung außer Kraft setzt. Sollte diese Förderpraxis auch nach der Pandemie fortgesetzt werden, gibt es für Künstler*innen fast keine Möglichkeiten mehr, unabhängig vom Kunstmarkt Geld zu verdienen und als Künstler*innen auf Dauer zu überleben.

Susanne Kutter, Künstlerin und Vorstandsmitglied des bbk berlin