12.11.2020 | Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten

Noch 2020 möglich: Antragstellung und Bewerbung für die »Deutsche Künstlerhilfe« des Bundespräsidenten.

Das Bundespräsidialamt hat sich gemeldet und mitgeteilt, dass für 2020 noch erhebliche Mittel im Topf der »Deutschen Künstlerhilfe« abrufbar sind. Die Hilfe richtet sich an professionelle lebensältere Künstler*innen aller Sparten, die auf ein längeres, umfangreiches künstlerisches Schaffen zurückblicken und die z. B. durch schwere Krankheit oder andere Widrigkeiten des Lebens in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Hilfen sind zwar ausdrücklich keine Coronahilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes – aber wenn z. B. eine Corona-Erkrankung selbst für eine Einschränkung des künstlerischen Schaffens bedingt ist, kommt eine Hilfe in Betracht.

Bewerbungen/Anträge können ab sofort formlos gestellt werden, wer 2020 keine Berücksichtigung erhält (z. B. weil der Antrag nach dem Haushaltsschluss im Dezember vorliegt), deren/dessen Ansprüche werden automatisch für 2021 geprüft.

Der Bundesverband Darstellende Künste hat übersichtlich und ausführlich alle Informationen zu den Kriterien und wohin Bewerbungen zu senden sind zusammengestellt: