06.11.2020 | Offener Brief Berliner Künstler*innen zum Stipendien-Sonderprogramm NEUSTART KULTUR

Offener Brief

Offener Brief der Künstler*innen:

Marvin Systermans, Raisa Galofre, Flo Maak, Nadin Reschke,  Sophie-Theres Trenka-Dalton, Sara-Lena Maierhofer, Zuzanna Czebatul, Dennis Scholl, Chelsea Leventhal

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. Oktober wurden die Ergebnisse zweier Sonderstipendien-Programme für bildende Künstler*innen in Deutschland, bzw. Berlin bekannt gegeben, die mit dem Ziel aufgestellt worden waren, Künstler*innen während der Pandemie finanziell zu unterstützen. Das mit 9.000 Euro dotierte Neustart-Stipendium des Kunstfonds, auf das sich bundesweit 4.776 Künstler*innen beworben haben, wurde an 581 von einer Jury ausgewählte Personen vergeben. Die Institution schien überwältigt von so vielen Bewerbungen, das Ergebnis kam Wochen später als geplant. Das von Kultur-Projekte Berlin ausgeschriebene Sonderstipendium – ebenfalls mit 9.000 Euro dotiert – wurde per Losverfahren an immerhin 1.995 Kunstschaffende in Berlin vergeben. Bei 8.075 eingegangenen Bewerbungen eine stattliche Zahl. Das Losverfahren klang zunächst fair, da jede*r eine Chance bekam zufällig ausgewählt zu werden, auch Newcomer*innen mit etwas Glück. Beim Kunstfonds hingegen, ganz in der Tradition großer Stipendien, ließ sich beobachten, dass viele der Rezipient*innen bereits in der Kunstwelt etabliert sind, also große Ausstellungen, Förderungen und Preise vorweisen können. Dagegen spricht erst einmal nichts.

Doch während in den vergangenen Monaten häufig darüber gesprochen wurde, wie schwierig die Pandemie besonders Berufseinsteiger*innen in anderen Branchen trifft, scheint dieses Thema im Kunstbetrieb noch nicht angekommen zu sein. Es stellt sich also die Frage: was passiert mit den 6.080, bzw. 4.195 Bewerber*innen, die kein Stipendium erhalten, mit ihren Bewerbungen jedoch bereits nachgewiesen haben, dass sie „förderwürdig“ sind? Und wieso gibt es dagegen in den Listen der Rezipient*innen mehrere Personen, die trotz Professur oder Festanstellung ein Sonderstipendium erhalten? 

Neben diesen offensichtlichen Problemen bei der Stipendienvergabe, gilt es unserer Ansicht auch, die zugrunde liegende Idee einer Förderung Kunstschaffender per Stipendienprogramm während einer Pandemie grundsätzlich zu hinterfragen. Das Format „Stipendium“ gehört in eine Zeit, in der der regulär laufende Kunst- und Kulturbetrieb es jeder Künstler*in ermöglichen sollte, ein geregeltes Einkommen zu generieren – dass auch der reguläre Kunst- und Kulturbetrieb strukturelle Probleme hat, gehört in einen anderen Brief.

In allen anderen Branchen werden vom Staat milliardenschwere Hilfsprogramme aufgesetzt, die den betroffenen Menschen vor allem eines geben sollen, finanzielle Sicherheit in einer unsicheren Zeit. Warum sollte eine Jury oder der Zufall bei freischaffenden bzw. solo-selbstständigen Künstler*innen über die „besondere Förderungswürdigkeit“ (Formulierung Kunstfonds) entscheiden?

Nachdem spätestens im September die meisten Kunstschaffenden wohl ihre letzten Reserven aus der Soforthilfe des Bundes vom Frühjahr aufgebraucht hatten, schienen die beiden Stipendien zunächst Hoffnung zu machen, dass es auch im Falle eines erneuten Lockdowns irgendwie weitergehen würde. In die Bewerbungen für die beiden Programme floss zudem unbezahlte Arbeit an den notwendigen Projektkonzepten, Portfolios und Lebensläufen, angespornt von der Hoffnung auf einige Monate, in denen die Existenz gesichert wäre.

Jetzt betreten wir den zweiten Lockdown und tausende Kunstschaffende stehen vor der Frage, wie sie in den kommenden Monaten ihre pure Existenz sichern, geschweige denn künstlerische Projekte realisieren können. Über Stipendien lassen sich in „normalen“ Zeiten besonders vielversprechende und qualitativ hochwertige Projekte finanziell unterstützen. Was Kunstschaffende heute brauchen, ist jedoch eine finanzielle Absicherung, um überhaupt durch die Krise zu kommen, genauso wie jede andere betroffene Branche, und zwar unabhängig vom subjektiven Urteil einer Jury oder dem Zufall.

Stellen wir uns nur einmal vor, in der Gastronomie würden nur jene Betriebe während der Pandemie finanzielle Unterstützung erhalten, die „besonders förderungswürdig“ sind, bei uns im Kiez also unter den zahlreichen italienischen Restaurants nur jene mit der besten Pizza oder Weinkarte. Oder wir ließen, wie im Fall des Sonderstipendiums der Kulturprojekte Berlin, eine Lotterie darüber entscheiden, welche Clubs unterstützt werden, ganz zufällig wäre aber das Berghain nicht dabei. Wieso wird hier unterschieden? Wieso werden Künstler*innen nicht als gleichwertiger Wirtschaftszweig wahrgenommen, den es zu unterstützen gilt? Die Sonderbehandlung der Kunst vermittelt den Eindruck großer Ratlosigkeit und Unverständnis für die Situation im Kunstbetrieb von Seiten der Regierung. 

Ein Gegenvorschlag unsererseits ist folgender: jede kunstschaffende Person, die ihre Professionalität und „Förderungswürdigkeit“ durch eine Mitgliedschaft in der KSK und/oder einer Künstlervereinigung wie dem BBK, bbk berlin, Deutschen Künstlerbund oder Gedok belegen kann und während den Auswirkungen eines Lockdowns in der Pandemie nicht in der Lage ist, durch einen festen Arbeitsvertrag ihren Lebensunterhalt zu sichern, erhält für diese Dauer ein bedingungsloses Grundeinkommen, dessen Höhe an den jeweiligen Bedarf angepasst wird. 

So können Miete und andere laufenden Kosten bezahlt werden. Dass manche künstlerischen Projekte mitunter ausgesetzt werden müssen, kommt den Schließungen in der Gastronomie während des Lockdowns gleich und schafft vergleichbare Verhältnisse. Für eine Förderung von Kunstprojekten gibt es schließlich weiterhin reguläre Stipendienprogramme. Das wichtigste jedoch wäre gegeben: Sicherheit in unsicheren Zeiten. Denn während einer Pandemie sollte es nicht zuerst darum gehen Kunst zu finanzieren, sondern Künstler*innen.