05.05.2020 | Senat beschließt Bundesratsinitiative zu Bundeshilfen für Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich

Pressemitteilung | Aus der Sitzung des Senats am 5. Mai 2020:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, beschlossen, eine Entschließung in den Bundesrat einzubringen, mit der die Bundesregierung gebeten wird, in Abstimmung mit den Ländern ein Programm zu Bun¬¬deshilfen für den Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich zu initiieren.

Weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft gehören zu jenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die absehbar für längere Zeiträume ihre Institutionen nicht öffnen und ihre Vorhaben nicht oder nur stark eingeschränkt fortsetzen können. Die wirtschaftliche Lage der Kultur- und Medienschaffenden und der Kreativ- und Kultureinrichtungen wird sich unter den absehbaren Bedingungen trotz der bestehenden Bundes- und Länderprogramme weiter verschärfen. Deshalb werden für die genannten Bereiche spezifische Regelungen erforderlich, um ihre Existenz zu sichern und eine drohende Verarmung der reichhaltigen und breiten Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativlandschaft in Deutschland nach der Corona-Krise zu verhindern.

Einige Länder haben bereits über die Soforthilfen hinaus weitere erhebliche Finanzhilfen zur Konsolidierung der kulturellen und medienbezogenen Infrastruktur auf den Weg gebracht. Diese werden aber nicht ausreichen, um die Existenz der Akteure und Institutionen in diesem Bereich zu sichern. Hierfür wird es weiterer gemeinsamer Anstrengungen und der Unterstützung des Bundes bedürfen. Es handelt sich um eine Sondersituation, die einen gesamtstaatlichen Kraftakt innerhalb der föderalen Ordnung erfordert.

Der Senat regt an, für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche zu entwickeln. Sinnvoll erscheint vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Kulturministerkonferenz und erster Ländererfahrungen, einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.180 € monatlich zu gewähren.