16.10.2020 | Clarification: The bbk berlin on the NEUSTART KULTUR programs for visual artists initiated by Stiftung Kunstfonds Bonn and Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

Der Bund hat das Förderprogramm NEUSTART KULTUR aufgelegt. Es dient insbesondere der Unterstützung der privaten Kulturwirtschaft in der Corona-Krise. Das ist legitim und notwendig. Auf Bundesebene ist auch zu hören, diese Programme dienten insbesondere auch der Unterstützung von Künstler*innen. Nein, das ist nicht so. Die übergroße Mehrheit der Künstler*innen in Deutschland wird vom Bund bislang in Hartz IV geschickt, und darauf ("erleichterter Zugang") ist er auch noch stolz.

Die über die Stiftung Kunstfonds und über den Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler abgewickelten NEUSTART KULTUR-Programme bestätigen diesen Befund. Ihr Volumen ist, auch im Vergleich mit den durchaus nicht perfekten Programmen des Landes Berlin, viel zu gering, um einen relevanten Beitrag gegen die existenzbedrohenden Corona-Folgen für professionelle Künstler*innen in Deutschland leisten zu können. Und das ist auch gar nicht beabsichtigt: So erscheint auch das NEUSTART KULTUR-Stipendienprogramm als ein Programm nach kuratorischen Qualitäts-Gesichtspunkten.

Ob ein Stipendium zur Gewährleistung der beruflichen Existenz unbedingt nötig wäre oder nur ein - gewiss erfreuliches - Obendrauf ist, wird nicht geprüft, obwohl in den Fördergrundsätzen des BKM festgehalten wird, dass „eine Überkompensation nicht zulässig“ ist. Da Doppelförderungen nicht eindeutig – anders als bei den Berliner Corona-Sonderstipendien – ausgeschlossen wurden, sind sie grundsätzlich möglich – und so geschehen. Sicher auch der Eile geschuldet waren Antrags- und Förderbedingungen in vielen Punkten unklar oder wurden im laufenden Verfahren präzisiert. Wir bitten daher eindringlich im Sinne aller Künstler*innen, bei den noch offenen Entscheidungen auf Doppelförderung und Gendergerechtigkeit zu achten.

Der innovative Ansatz im NEUSTART KULTUR-Stipendienprogramm, Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren im Haushalt zu fördern, wird im Auswahlresultat durch einen schwer erträglichen Gender Gap unterlaufen. Die Bewerbungen von Frauen mit 60% wurden deutlich unterproportional mit nur 45% positiven Bescheiden berücksichtigt, obwohl der Großteil an Karriereeinbußen durch Elternschaft bei Frauen zu verzeichnen ist.

Diese Juryentscheidung provoziert Neid und Frust unter Künstlerkolleg*innen.

Liebe Kolleg*innen: Bleiben Sie solidarisch! Nur gemeinsam haben wir eine Chance, vom Bund und vom Land Bedingungen zu erstreiten, mit denen wir alle die Corona-Krise ökonomisch überleben können.

 

berufsverband bildender künstler*innen berlin
Vorstand des bbk berlin