Kulturpolitik 

24.06.2022 | Corona-Update #25: Stichprobenerhebung der IBB zur Corona Soforthilfe II / Landeszuschuss

Uns erreichen unzählige Nachfragen zu der Stichprobenerhebung, die die IBB derzeit zur Verwendung der Corona Soforthilfe II (Zuschuss des Landes Berlin) i.H.v. 5.000 Euro durchführt.

Fest steht, dass diese Landesmittel, die bis zum 01.04.2020 beantragt werden konnten, ein Ausgleich für ungedeckte Kosten der privaten Lebensführung und private Krankenversicherungskosten in Folge von entgangenen Unternehmerlöhnen für einen Zeitraum von 6 Monaten waren. Wir zitieren aus dem Belehrungsschreiben der IBB: „Sie werden die Mittel [Landesmittel] zweckmäßig verwenden; d.h. den Zuschussbetrag von 5.000 EUR können Sie für entfallene Unternehmereinkünfte für maximal sechs Monate verwenden.“

Bei dieser Stichprobenerhebung wird über ein Formular die Verwendung der Mittel für den Zeitraum April – Juni 2020, also für 3 Monate abgefragt. Wird über die Eingabe in die vorgegebenen Ausgabenfelder nicht die Summe von 5.000 Euro erreicht, erscheint eine Meldung, dass die bestehende Differenz in das Feld „Nicht benötigte Corona Soforthilfe“ einzutragen ist.

Kurz gesagt: Im Formular ist die Verwendung von 5.000 Euro im Zeitraum von 3 Monaten nachzuweisen, anderenfalls ergibt sich über die Differenz – wie es scheint eine Rückforderung.

Aber: Wie soll über das Formular eine ordnungsgemäße Auskunftserteilung über die Mittelverwendung erfolgen, wenn der Verwendungszeitraum halbiert ist?

Unsere Nachfragen bei der IBB bzw. der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ergab bislang zwar, dass der Widerspruch erkannt wurde, es aber „nicht mehr zu einer Änderung des Formulars oder Hinzufügung von Ausfüllhilfen kommen wird“. Es wurde uns versichert, dass über Postfach und Hotline allerdings „alle Fragenden sehr schnell (binnen 1-2 Werktagen) und zutreffend hinsichtlich der (…) Frage zur Ansetzung des 6-Monatszeitraums bei infolge entgangener Unternehmereinkünfte ungedeckten privaten Lebenshaltungskosten für Soloselbstständige beraten (werden).“

Unser Anruf bei der Hotline ergab den Hinweis, dass das Formular einfach so auszufüllen sei, dass 5.000 Euro Corona Soforthilfe II verwendet wurden. Viele Künstler*innen, die sich an uns gewendet haben, erhielten die gleiche Auskunft über die Hotline.

Wir verstehen die Verunsicherung der Künstler*innen, die bei dieser Stichprobenüberprüfung bemüht sind, richtige Angaben zu machen und aufgrund eines Formularfehlers Rückzahlungsforderungen befürchten müssen und wir teilen ihren Unmut!

Offensichtlich gibt es bei den für diese Stichprobe Verantwortlichen kein Bewusstsein dafür, dass es Berufsgruppen gibt, die von 5.000 Euro 6 Monate lang ihre Kosten bestreiten und davon leben.

 

Gibt es Probleme, sollten Sie uns ggfs. informieren.

 

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